Wichtig zu wissen
Biologisch abbaubar Deklarierte Werkstoffe
Generell dürfen Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen (EN 13432), wie zum Beispiel kompostierbare Kaffeekapseln, Einweggeschirr aus Maisstärke oder Produkte bzw. Verpackungen aus 100% Faserprodukten, nicht im Bioabfallcontainer entsorgt werden. Dies weil sie bei der Sammlung von Auge nicht als solche erkennbar sind. Bioabfallbeutel mit Gitterdruck bilden die Ausnahme.